Mietbedingungen
Bedingungen der Eselmiete : 1.Nach Ihrer telefonischen oder schriftlichen Anmeldung kommt der Mietvertrag mit Zugang der Anmeldebestätigung bei Ihnen zustande. | 7. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Eselmiete oder Ferienwohnungsmiete gegenüber mir schriftlich geltend zu machen. Für später eingehende Ansprüche ist jede Haftung ausgeschlossen. 8. Die Beteiligung an Eselwanderungen ist mit erhöhten Risiken verbunden. Es können zum Beispiel Bäume bei Gewitter umfallen, der Blitz einschlagen oder der Esel weglaufen (bis zur nächsten Wiese), wenn er sich erschreckt. Der Weg kann rutschig sein. Selbstverständlich können Sie sich auch verlaufen. Die EselmieterInnen sind selbst dafür verantwortlich, dass sie den gesundheitlichen und sonstigen Anforderungen der Wanderung gewachsen sind. 9. Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit der Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit Eselwandern Odenhardt für einen dem Mieter entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 10. Ansprüche des Mieters gegenüber Eselwandern Odenhardt verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Mietende. 11. Die EselmieterInnen sind für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Regeln zum Schutz der Natur, der Straßenverkehrsordnung und für alle Schäden, die sie anderen zufügen, verantwortlich. Sie verpflichten sich außerdem, die Esel freundlich zu behandeln und die Esel und Ausrüstung im ordnungsgemäßen Zustand zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort wieder abzugeben. | 12. Das Merkblatt zum Führen eines Esels, das Ihnen mit der Anmeldebstätigung zugeht, ist Bestandteil des Mietvertrages. Es wird vorausgesetzt, dass Sie es bei Antritt der Wanderung schon studiert haben. Ich mache darauf aufmerksam, |